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  Mein Traumjob 29.04.2024 12:16 (UTC)
   
 
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Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern/-pflegerinnen erstrecken sich auf alle Lebensbereiche von behinderten Menschen aller Altersgruppen.

Ihr Umfang ist von der Art und Ausprägung der Behinderung sowie von der jeweiligen Unterbringung abhängig, beispielsweise im Krankenhaus, im Wohnheim oder zu Hause. Ihre pflegerischen Maßnahmen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Person.

Sie begleiten und unterstützen die ihnen anvertrauten behinderten Menschen mit dem Ziel, diese zur Selbstständigkeit zu erziehen, beispielsweise im hauswirtschaftlichen Bereich. Sie pflegen Schwerstbehinderte, auch Bettlägerige und Kranke und sorgen für deren Hygiene und Bekleidung. Durch individuelle Förderung des behinderten Menschen versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie die Eigenständigkeit und das Leistungsvermögen zu fördern. Auch die Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration gehören zu ihrem Aufgabenbereich. In ihrer Arbeit werden sie von Heilerziehungshelfern/-helferinnen unterstützt.

Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in Einrichtungen des Sozial- und Pflegewesens, zum Beispiel in Versorgungsräumen von stationären und teilstationären Einrichtungen, in Werkstatt- und Aufenthaltsräumen sowie in Wohn- und Schlafräumen der betreuten Personen. Bei ambulanter Behindertenbetreuung sind Heilerziehungspfleger/innen und Heilerzieher/innen an wechselnden Arbeitsorten tätig. Teilweise arbeiten sie auch im Freien, beispielsweise bei Freizeitaktivitäten mit Behinderten.

 

Arbeitsbedingungen

Heilerziehungspfleger/innen und Heilerzieher/innen arbeiten überwiegend in Heimen, Anstalten und anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dabei üben sie betreuende, pflegende, fördernde und anleitende Tätigkeiten mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus. Ihre Arbeit ist körperlich leicht bis mittelschwer und erfolgt meist im Stehen und Gehen, zum Teil in vornübergebeugter Haltung; gelegentlich ist auch schweres Heben nötig. Je nach Aufgabenstellung ist ständiger Körperkontakt mit behinderten, auch schwer- und schwerstbehinderten Menschen sowie Umgang mit geistig behinderten oder verwirrten, gelegentlich auch aggressiv reagierenden Menschen erforderlich. Die Arbeit von Heilerziehungspflegern/Heilerziehungspflegerinnen erfolgt selbständig, zum Teil auch in zusammenarbeitender Tätigkeit in der Gruppe, teilweise in eigenverantwortlicher Tätigkeit sowie in Aufsichtsfunktion.

Zwischen den Heilerziehungspflegern/Heilerziehungspflegerinnen sowie den zu betreuenden Personen entsteht meist das für Sozialberufe typische Vertrauensverhältnis.

Körperliche Aspekte:

  • Körperlich leichte bis mittelschwere, zeitweise auch schwere Tätigkeit, vorwiegend im Stehen und Gehen, zeitweise im Sitzen
  • Zeitweise Zwangshaltungen (Arbeiten in vorgeneigter und gebückter Haltung)
  • Arbeit in geschlossenen, temperierten Räumen, bei ambulantem Einsatz an wechselnden Einsatzorten, zeitweise auch im Freien (z.B. Spaziergänge/Ausflüge mit betreuten Personen)
  • Zeitweise Geruchbelästigung (Körperausscheidungen)
  • Hautbelastungen besonders der Hände durch Schmutzarbeit und häufiges Händewaschen, durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Gefahr der Allergisierung
  • Infektionsgefahren beim Umgang mit betreuten Personen und deren Exkrementen, Blut
  • Persönlicher Arbeitsschutz, z.B. Schutzhandschuhe, Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis B)
  • Zeitdruck, Verantwortungsdruck (rasch wechselnde, nicht vorhersehbare Arbeitssituation möglich)
  • Schichtarbeit, z.T. mit Nachtschicht (Zwei-, Drei- und Wechselschichtsysteme)
  •  Am Tage häufig geteilte Arbeitszeit, dadurch überlange Arbeitstage
  •  Wochenend- und Feiertagsarbeit
  • Teilzeitarbeit möglich

Psychische Aspekte:

  • Betreuende, pflegende, fördernde, übende Tätigkeit mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • In der Regel Wechsel von eigenverantwortlichen Arbeitsphasen mit hierarchisch strukturierter Teamarbeit
  • Je nach Tätigkeit: Ständiger Körperkontakt mit behinderten, auch schwer- und schwerstbehinderten Menschen; Umgang mit geistig behinderten oder verwirrten, gelegentlich auch aggressiv reagierenden Menschen; Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden; Kontakt mit Angehörigen von Behinderten
  • Zwischen den Berufsangehörigen und den zu Betreuenden entsteht meist das für Sozialberufe typische Vertrauensverhältnis
  • Zusammenarbeit mit anderen Pflegefachkräften, Ärzten/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Sozialarbeitern/-arbeiterinnen
  • Z.T. Arbeit unter Zeitdruck; der meist strenge Zeitplan schränkt die Möglichkeiten für persönliche Zuwendung ein
  • Z.T. Schichtdienst, Wochenenddienst, Nachtdienst
  • Z.T. wechselnde Arbeitsorte (ambulante Behindertenbetreuung)

 

Neigungen und Interessen

Förderlich:

  • Neigung zu helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen (z.B. Betreuen und Anleiten von behinderten Kindern in Sonderkindergärten, Füttern oder Anziehen von behinderten Menschen)
  • Neigung zu pädagogisch-anleitender Tätigkeit
  • Interesse an psychologischen und pädagogischen Sachverhalten und Fragestellungen
  • Neigung zu handwerklich-künstlerischer Tätigkeit
  • Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit (gewisser Anteil hauswirtschaftlicher Arbeiten)

Nachteilig:

  • Abneigung gegen schriftliche Tätigkeiten, gegen Umgang mit Daten und Zahlen (Beobachtungsprotokolle, Schriftverkehr mit Ämtern)
  • Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen (z.B. pflegerische Tätigkeit im Hygienebereich)
  • Abneigung gegen Umgang mit behinderten Menschen

Fähigkeiten

Notwendig:

Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

  • Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
  • Gut-durchschnittliches mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen (Anleiten betreuter Menschen, Abfassen von Tagesprotokollen usw.) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)
  • Gute Beobachtungsgabe (Beobachten des körperlichen und seelischen Zustands der zu Betreuenden)
  • Pädagogisches Geschick (Motivieren von Behinderten, z.B. zur Teilnahme an beschäftigungstherapeutischen Übungen)
  • Ausreichende praktische Anstelligkeit (Betreuungs- und Pflegearbeit, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Anleitung zu praktischen Tätigkeiten)
 

Förderlich:

  • Einfallsreichtum, Improvisationsfähigkeit
  • Befähigung zum Planen und Organisieren (Pflegeaktivitäten und Betreuung planen)
  • Personengedächtnis (teilweise wechselnde Patienten/Klienten)

Kenntnisse und Fertigkeiten:

Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten sind gegebenenfalls vertiefte Kenntnisse in Bereichen wie den Folgenden förderlich:

  • Besondere (Zusatz-)Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten wie Heil- und Sonderpädagogik (z.B. Systemische Behindertenarbeit), Rehabilitation (z.B. Rehabilitation hirngeschädigter Menschen) oder Elementarerziehung (z.B. pädagogische Konzepte im Kindergarten)
  • EDV
  • Recht im Sozialwesen

 

Arbeitsverhalten

Notwendig:

  • Kontaktfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen, zugleich Fähigkeit zum Aufrechterhalten ausreichender innerer Distanz
  • Ausgeglichenes, Zuversicht vermittelndes Auftreten und Verhalten
  • Geduld, Beherrschtheit, Selbstkontrolle
  • Planvolle, systematische Arbeitsweise
  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein (Betreuungstätigkeit)
  • Ordnungssinn, Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein (Berücksichtigung von Hygienebestimmungen)
  • Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit (Geschick im Umgang mit Menschen)
  • Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Schichtdienst, Nachtarbeit; Umgang mit behinderten Menschen; Erfolge der Arbeit oft kaum erkennbar; Anzahl der zu Betreuenden macht oft das als notwendig erkannte Maß an persönlicher Zuwendung unmöglich)

Nachteilig:

  • Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Körpergerüchen, Ausscheidungen

Körperliche Eignungsvoraussetzungen

  • Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Wirbelsäule, der Beine, Arme und Hände (Heben und Tragen von körperbehinderten Kindern, Tätigkeit meist im Stehen und Gehen)
  • Sicherer Gang
  • Funktionstüchtigkeit der Arme und Hände für beidhändiges Arbeiten
  • Normales (auch korrigiertes) Sehvermögen für die Nähe und Ferne (uneingeschränkte Aufnahmebereitschaft für die "Signale" der behinderten Menschen)
  • Räumliches Sehvermögen
  • Normales Farbensehen
  • Normales Hörvermögen
  • Normales Sprechvermögen
  • Gesunde Atemwege
  • Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an den Händen und Armen (Kontakt mit Haut reizenden Desinfektionsmitteln)
  • Normale Belastbarkeit des Herzens und des Kreislaufs
  • Neurovegetative Belastbarkeit

Bei Tätigkeiten in Heimen:

  • Gesundheitliche Anforderungen an das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

Körperliche Eignungsrisiken:

Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden:

  • Bewegungs- und Belastungseinschränkungen der Wirbelsäule, der Arme, Hände oder Beine
  • Fehlende Fähigkeit zu beidhändigem Arbeiten
  • Chronische Hauterkrankungen, besonders an den Händen oder Armen
  • Allergien der Haut oder der Atemwege
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Leistungsmindernde Herz- oder Kreislauferkrankungen
  • Stoffwechselkrankheiten (z.B. Zuckerkrankheit)
  • Chronische, übertragbare Krankheiten
  • Chronische Magen- oder Darmleiden
  • Schwere chronische Leberleiden
  • Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe oder Ferne
  • Gestörtes räumliches Sehvermögen
  • Gestörtes Farbensehen
  • Nicht korrigierbare Hörstörung
  • Erhebliche Sprachstörung
  • Schwere Anfallsleiden
  • Schwere neurovegetative Störungen
  • Psychische Störungen/Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen
  • Eingeschränkte psychische Belastbarkeit
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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